Kur- und Ortstaxen
Die Gemeinde Zurzach erhebt eine gesetzlich verankerte Kur- und Ortstaxe (vormals Kurtaxe), die von allen Gästen, die in der Gemeinde Zurzach übernachten, zu entrichten ist. Diese Einnahmen dienen der Finanzierung touristischer Einrichtungen und Veranstaltungen.
Mit den Kur- und Ortstaxen werden unter anderem folgende Dienstleistungen finanziert:
- Eine umfassende Information der Gäste mittels Drucksachen und vor allem persönlich am Schalter und am Telefon
- Die Pflege von Grünanlagen, Blumen und Winterschmuck
- Die Organisation oder Unterstützung diverser kultureller, musikalischer und sportlicher Veranstaltungen im Rahmen des Gästeprogramms (s. Veranstaltungskalender)
- Der Beitrag an den Zurzi-Bus, der es Ihnen erlaubt, mit Ihrer Gästekarte den Linienbus gratis zu befahren
Kur- und Ortstaxen Zurzach | CHF 3.–
- Alle Preise pro Person und Nacht
- Zu bezahlen ab 16 Jahren
- Änderungen vorbehalten
Meldeschein
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